Haben Sie Fragen?
Alles Wichtige beantworten wir auch am Telefon
Wie läuft der erste Kontakt ab?
Den Erstberatungstermin findet telefonisch oder per Videotermin mit einem Anwalt statt. Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, melden wir uns innerhalb von 24 Stunden. Sie erhalten bereits in diesem Gespräch Ihre individuelle kostenfreie Ersteinschätzung.
Wer berät mich?
Sie werden ausschließlich durch die Rechtsanwälte unserer Kanzlei beraten. Unsere Kanzlei beschäftigt sich tagtäglich mit Kündigungen und dem Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und wird das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielen.
Was kostet die Beratung durch den Anwalt?
Unsere Ersteinschätzung erfolgt immer ohne Kosten für Sie. Wenn Sie uns beauftragen, schützen wir Sie vor der Kündigung oder verhandeln eine Abfindung für Sie. Wenn Sie eine Versicherung haben, übernehmen wir gerne die Kommunikation. Wenn Sie nicht versichert sind, haben Sie volle Kostentransparenz bei Pauschalpreis oder nur bei Erfolg.
Was nicht tun bei Kündigung?
Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte versuchen Ruhe zu bewahren. Auf gar keinen Fall sollten Sie irgendein Schreiben Ihres Arbeitgebers unterschreiben, nicht einmal den Empfang der Kündigung.
Wozu eine Kündigungsschutzklage?
Erhält ein Arbeitnehmer eine Kündigung, möchte man oft für den Verlust des Arbeitsplatzes eine hohe Abfindung erhalten oder in seltenen Fällen bei dem Arbeitgeber weiterarbeiten. Dafür muss oft eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden.
Kann ich ohne Anwalt zum Arbeitgericht?
Ja! Vor dem Arbeitsgericht dürfen Sie auch ohne anwaltliche Hilfe Ihre Rechte geltend machen. Im Gegensatz zu anderen Anwälten erhalten Sie bei uns auch eine Erstberatung, wenn Sie sich am Ende dafür entscheiden, alleine vor das Arbeitsgericht zu ziehen.
Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Oft werden nach oder mit einer Kündigung sogenannten Aufhebungsverträge angeboten. Auf den ersten Blick erscheinen diese verlockend, diese sollten aber keinesfalls ohne juristische Beratung unterschrieben werden. Es drohen vielfach Risiken, wie zum Beispiel bis zu zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld.
Muss ich morgen zur Arbeit?
Ja, grundsätzlich sind Sie bis zum Ende der Kündigungsfrist ganz normal zur Arbeit verpflichtet. Es sei denn, Sie wurden vom Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freigestellt.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung
Wir nehmen Ihnen die Sorge vor den Kosten. Wenn Sie nicht versichert sind oder Ihre Versicherung die Deckung ablehnt, entstehen Ihnen nur kosten, wenn wir Ihr Ziel erreichen. Diese Erfolgsvergütung dürfen Anwälte im Einzelfall anbieten. Sprechen Sie uns einfach an.
Wie hoch ist meine Abfindung?
Die Abfindungshöhe berechnet sich anhand vieler verschiedener Faktoren. Dabei spielen insbesondere das Gehalt und die Betriebszugehörigkeit eine große Rolle. Wir finden für Sie die besten Argumente, für eine hohe Abfindung.
Habe ich überhaupt Anspruch auf eine Abfindung?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, haben Sie zunächst keinen Anspruch auf eine Geldzahlung. Jedoch ist es so, dass viele Kündigungen durch Fehler des Arbeitgebers unwirksam sind. Mit den richtigen Argumenten und einer guten Verhandlung erhalten Sie so Ihre Abfindung.
Was ist die 3 Wochen Frist?
Die Frist für eine Klage gegen die Kündigung beträgt nur 3 Wochen. Deshalb sollten Sie sich zügig mit einem Anwalt in Verbindung setzen, welcher sich mit Kündigungen auskennt und einen Beratungstermin vereinbaren.
Was ist mit den Kosten, wenn ich verliere?
Das Arbeitsrecht ist in Bezug auf die Kosten besonders. Ob Sie vor dem Arbeitsgericht zunächst gewinnen oder verlieren: Jede Partei trägt nur Ihre eigenen Kosten. Hinzu können verhältnismäßig geringe Gerichtskosten kommen.
Was ist "besonderer" Kündigungsschutz?
Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder und Arbeitnehmer in Eltern- oder in Pflegezeit sind vor Kündigungen besonders geschützt. Hier muss der Arbeitgeber vorab eine Zustimmung der zuständigen Behörde einholen, woran eine Kündigung häufig scheitert.
Muss man bei einer Kündigung immer zu Gericht?
Nein, das ist nicht immer notwendig. In einigen Fällen kann es Sinn machen, bereits außergerichtlich mit dem Arbeitgeber in Kontakt zu treten und eine Lösung zu finden. Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch außergerichtlich.
Ich habe weitere Fragen..
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns unter unserem Kontaktformular oder telefonisch kontaktieren.
Wenn Sie weitere Informationen zum Arbeitsrecht brauchen, kommen Sie hier zu unserem arbeitsrechtlichem Ratgeber.